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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1. Präambel

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen (wie beispielsweise Verkauf von Software und Hardware, Erstellung von Individualsoftware, Einschulung und Umstellungsunterstützung, Wartung und Weiterentwicklung der Software), die wir oder ein von uns namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei weiteren, nachfolgenden Verträgen im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich darauf berufen, es sei denn, es werden im Einzelfall anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen.

1.2 Sofern die vorliegenden Geschäftsbedingungen Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBl. 140/1979 i.d.g.F. zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.

1.3 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.5. Duldet eine Vertragspartei, dass die andere von einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweicht, so bedeutet dies keinen Rechtsverzicht auf die vertraglich vorgesehene Regelung.

 

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr unseres Kunden, ebenso der Versand von Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen und Programmträgern.

2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, gehen zu seinen Lasten und auf seine Kosten.

2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre oder in der Sphäre unseres Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

2.4 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die uns unserer Kunde zur Verfügung stellt, bzw. wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten.

 

3. Preise

Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.

 

4. Zahlung 

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. 

4.2 Zahlungen sind unmittelbar nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.

4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.4 Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. 4.5 Bei Zahlungsverzug werden von uns Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

 

5. Eigentumsrecht 

5.1 Die gelieferte Ware (Software, Hardware, etc.) bleibt bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) unser uneingeschränktes Eigentum. 

5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser von uns ausdrücklich erklärt wird.

5.3 Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

 

6. Kostenvoranschlag / Angebote 

6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

6.3 Unsere Angebote sind freibleibend.

 

7. Mahn- und Inkassospesen 

7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist unser Kunde verpflichtet, uns sämtliche von uns aufgewendete vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu ersetzen.

7.2 Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich unser Kunde pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 20,- zu bezahlen.

 

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung 

8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann unser Kunde vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat unser Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn wir die Verbesserung oder den Austausch verweigern oder nicht in angemessener Frist vornehmen, wenn diese Abhilfen für unseren Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in unserer Person liegenden Gründen, unzumutbar sind.

8.3 Unser Kunde muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen.

8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht authorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.

8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen vereinbart werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklären wir, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht unseres Kunden nicht eingeschränkt wird. 

8.6 Wird von uns eine gebrauchte bewegliche Ware an unseren Kunden geliefert oder verkauft, muss dieser sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.

8.7 Ist von uns ein wesentlicher Mangel des Softwareprogrammes zu beheben, ist unser Kunde zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, uns das von ihm verwendete Computersystem, das Softwareprogramm, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten im angemessenen Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit kostenlos zur Verfügung zu stellen und uns entsprechend zu unterstützen.

 

9. Schadenersatz 

9.1 Wir haften nur für Schäden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Geschädigte hat zu beweisen, ob leichte bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.2 Unser Vertragspartner hat sämtliche Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Gefahrenübergang bei sonstigem Anspruchsverlust gerichtlich geltend zu machen. 

9.3 Ebenso wenig besteht eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Sofern es sich bei unserem Vertragspartner um ein Unternehmen handelt, so verpflichtet er sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

10. Vertragsrücktritt

10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs unseres Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug unseres Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. 

10.2 Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

10.3 Tritt unser Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Unsere Schadenersatzansprüche bleiben hievon unberührt.

 

11. Aufrechnung 

Unser Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

 

12. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse etwa Krieg, Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden oder Pandemie-Ereignisse befreien uns für die Dauer der Behinderung von den vereinbarten Verpflichtungen, ohne dass unserem Kunden dadurch Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz entstehen.

 

13. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung

13.1 Wir bleiben Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an Software, Software-Bestandteilen, Datenbank, Designs, etc. einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn unser Kunde die Software mit unserer Einwilligung verändert, bearbeitet oder mit einer anderen Software verbindet.

13.2 Unsere Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise dürften von unserem Kunden nicht beseitigt bzw. verändert werden.

13.3 Unser Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

13.4 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Designs, etc.) stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird von unserem Kunden lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.

13.5 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist unserem Kunden nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz unseres Unternehmens.

14.2 Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand für beide Vertragsparteien das sachlich zuständige Gericht des Landes Salzburg.

14.3 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen

 

AGB für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (Stand 2018)